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5.9.07    22:49     6 Kommentar(e)

Berechtigte Fragen

Es stellten sich uns, der AG Feine Fahrräder und Grober Unsinn n.e.V., vermehrt diverse Fragen. Nun stell ich sie mal welche offen hin:

Was bedeutet «Fug», so wie in «mit Fug und Recht»?

Was ist «glimpf», wie etwa in «verunglimpfen»?

Eure Hilfe ist erbeten! Danke,

6 Kommentar(e):

Anonymous Anonym  meint...

Ich könnte mir vorstellen, dass "Fug und Recht" irgendwie aus der HandwerkerBranche stammt. Die recht gebaute Fuge!
Oder so!
*grübel*

6/9/07 20:19  
 
Anonymous Anonym  meint...

Zu dem Wort verunglimpfen habe ich etwas entdecken können: es hat als Wortstamm das veraltete und wohl nicht mehr gebräuchliche Wort "der Glimpf" (Bedeutung: Nachsicht, Schonung).

Im Althochdeutschen gab es noch "gilimpflih" (angemessen) und das Verb "gilimpfan" (angemessen sein).

"glimpflich" bedeutet somit "mit Nachsicht", etwas ist glimpflich abgelaufen = etwas ist ohne Schaden abgelaufen.
"verunglimpflichen" heisst demnach: jemanden unangemessen und zu seinem Schaden behandeln.

10/9/07 15:30  
 
Blogger hansdativ  meint...

Schönen Dank für die Erkenntnis! Welchem rührigen Wortisten haben wir sie denn zu verdanken?

10/9/07 15:55  
 
Blogger eric  meint...

Dieses wortige Rührwerk "verdankt" ihr mir..

Anerkennendes Danke für diese Seite, sie gehört zu meinem täglichen Surfgang!

Frage mich, wie ich hierher gelangte...durch die gemeinsame Leidenschaft des Radfahrens?

10/9/07 20:19  
 
Blogger m.  meint...

Es war nicht sooo leicht zu finden, aber dann hatte ich es, und zwar hier:

"Das mittelhochdeutsche Wort "vuoc" bedeutete "etwas, das erlaubt ist". Wir kennen es heute noch in "Befugnis, unbefugt". Etwas, das nicht erlaubt ist, ist "Unfug"."

10/9/07 21:46  
 
Blogger hansdativ  meint...

Stimmt. Unfug. Wenigstens da hätt ich drauf kommen müssen.

11/9/07 17:30  
 

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